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Dreierlei Wege klug zu handeln: Durch Nachdenken, ist der Edelste. Durch Nachahmen, ist der Leichteste. Durch Erfahrung, ist der Bitterste. (Konfuzius)
Pflege 2011
Geschrieben von: Angelika Reichmuth   

Was wurde aus dem „Jahr der Pflege“ 2011?

Ende 2010 hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) angekündigt, dass das Jahr 2011 zum Jahr der Pflege für die Koalition werde. Was ist aus diesem Versprechen geworden? Grobe Eckpunkte für eine Pflegereform wurden vom Kabinett verabschiedet, wozu im Januar ein Gesetzentwurf folgen soll. Mit einem Inkrafttreten ist nach jetzigem Stand jedoch erst 2013 zu rechnen. Weitere Beitragserhöhungen in der Pflege wurden aber schon zum jetzigen Zeitpunkt von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) angekündigt. Immerhin: Es gibt mehr Geld im neuen Jahr.

Für die geplante Pflegereform fehlt vor allem noch das Herzstück: eine neue Festlegung des Maßstabes, nach dem die Pflegebedürftigkeit von Menschen beurteilt wird. Mit der Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes wird sich ein extra berufenes Gremium noch jahrelang beschäftigen. Aus den bisher drei Pflegestufen, die auf der körperlichen Leistungsfähigkeit basierten, sollen dann nach bisherigen Expertenvorschlägen fünf werden, wovon vor allem Demenzkranke profitieren würden.

Zur Zeit ist die finanzielle Lage der Sozialversicherungen gut wie lange nicht – dank der Konjunktur und der letzten Beitragserhöhungen. So stellt es auch kein Problem dar, dass 2012 wie geplant die Pauschalen für bestimmte Leistungen in der Pflege erhöht werden. So steigen die Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege auf 450 € (Stufe I), 1.100 € (Stufe II) und 1.550 € (Stufe III) und das Pflegegeld für Pflege durch Laien auf 235 € (Stufe I), 440 € (Stufe II) und 700 € (Stufe III). In der vollstationären Pflege in den Pflegeheimen gibt es für die Pflegestufe III nun 1.550 € und für die Härtefälle de Stufe III 1.918 €. Diese dritte Anpassung der Beträge nach 2008 und 2010 wurde durch die Pflegereform 2008 festgelegt. Die Bundesregierung will ab 2014 alle drei Jahre überprüfen, ob die Leistungen weiter angepasst werden müssen. Dabei soll die Preisentwicklung der vergangenen drei Kalenderjahre als Maßstab dienen.

Mehr Infos beim: Bundesgesundheitsministerium

 

 
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